Was versteht man unter dem IRTP Verfahren?

Das IRTP Verfahren (Inter-Registrar Transfer Policy) ist ein Verfahren der ICANN, das am 07.12.2016 eingeführt wurde und Bedingungen festlegt sowie den Ablauf eines Domaininhaberwechsels steuert. Dieses Verfahren ist für gTLDs (.com, .net, .org, etc.) und auch für nTLDs (.shop, .gmbh, .berlin, etc.) zwingend erforderlich.

Bei einem Inhaberwechsel, der durch ein Whois-Update oder Providerwechsel stattfindet, muss der Änderung sowohl der alte als auch der neue Inhaber zustimmen. Bestätigt einer der Inhaber nicht oder lehnt dies aktiv ab, so wird kein Inhaberwechsel durchgeführt.

Bei einer Neuregistrierung ist darauf zu achten, dass die angegebene Whois-E-Mail-Adresse auch erreichbar und valide ist. Hierbei wird eine Kontaktvalidierung erforderlich, die, sofern nicht erfolgt, auch zur Stilllegung der Domain führen kann ( sog. OnHold). Die Domain bliebe zwar registriert, ist aufgrund einer Sperre der Registrierungsstelle dann jedoch nicht mehr aufrufbar, bis die Validierung erfolgt.

Sollten Whois-Daten (beim Update, bei einem Transfer oder bei einer Neuregistrierung) nicht per E-Mail validiert werden können, so kann der jeweilige Inhaber sein Einverständnis auch durch ein kostenpflichtiges manuelles IRTP-Verfahren mit zusätzlichen Identitätsnachweis nachweisen.
Das IRTP-Formular können Sie bei unserem Support erfragen oder von unserer Webseite downloaden. Die Kosten für das manuelle IRTP Verfahren teilen wir Ihnen vorab mit.

Als Identitätsnachweis gilt bei Privatpersonen eine Kopie des Personalausweises und bei Firmen ein Handelsregisterauszug. Für ausländische Firmen sind auch weitere Identitätsnachweise durch den Domainkontakt-Ansprechpartner der Firma möglich. So z.B. Notarized statement, Valid Drivers license, Passport, Article of Incorporation, Military ID, State/Government issued ID, Birth Certificate Siehe auch: https://www.icann.org/resources/pages/transfer-policy-2016-06-01-en