Brauche ich als Reseller auch einen Auftragsverarbeitung-Vertrag?
Ja, auch als unser Reseller benötigen Sie mit uns einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Doch nicht nur das!
Da Sie selbst ebenfalls administrativen Zugriff auf die Daten Ihrer Kunden haben müssen Sie auch noch direkt mit Ihren Kunden einen AV Vertrag abschließen. In diesem Vertrag führen Sie, neben den anderen Unternehmen mit denen Sie Kundendaten austauschen, auch uns als Subunternehmer auf.